Ob Neubau oder die eingeleitete Modernisierungsmaßnahme: Nur allzu oft treten eklatante Schwächen bei der Wärmedämmung auf. Grund dafür sind, neben den meist vorhandenen Wärmebrücken, schlecht oder ungenügend abgedichtete Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen.
Die Energieeinsparverordnung ( EnEV ) schreibt in § 5 vor, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet und ein Mindestluftwechsel sichergestellt ist. In den Wohnungsbauförderungsrichtlinien der Länder werden für Neubau und teilweise auch für die Modernisierung von Bauten entsprechende Ausführungen vorgeschrieben.
Durch Undichtigkeit und Bauteilfugen entstehen Verluste an Wärme, da während der Heizperiode kalte Außenluft ins Innere des Gebäudes dringt und warme Innenluft nach außen gelangt. Die Lüftungswärmeverluste übersteigen dabei unter Umständen die Transmissionswärmeverluste.
Dringt durch entsprechende Leckagen warme und feuchte Raumluft in die Bauteile ein, wird dort Kondensation auftreten. Dadurch begünstigt kann sich Feuchtigkeit im Mauerwerk und der Dämmung ansammeln und zu Bauschäden führen, deren Beseitung zusätzlich weitere Kosten verursacht.
Durch Undichtigkeit ( beispielsweise von Fenstern, Türen und Steckdosen ) können Zugerscheinungen auftreten, die den Wohnkomfort der Bewohner mindern. Darüber hinaus ist eine luftdichte Bauweise notwendig für einen zuverlässigen Schallschutz, denn sie vermindert auch den Außenlärm.